Gewerbesteuer-Hebesatz Villenbach

Villenbach im Kreis Dillingen a.d.Donau (Freistaat Bayern) hat 1.322 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

380 %
Hebesatz Gewerbesteuer
400 %
Grundsteuer B
420 %
Grundsteuer A
1.653
Rang unter 2.056 Gemeinden in Bayern (Rang 1 = niedrigster Hebesatz)

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Villenbach rund 13.300 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 380 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 342 %. Villenbach liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Dillingen a.d.Donau)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Dillingen a.d.Donau 320 % 350 %
Lauingen (Donau) 350 % 410 %
Wertingen 350 % 450 %
Gundelfingen a.d.Donau 320 % 385 %
Höchstädt a.d.Donau 330 % 385 %
Buttenwiesen 320 % 400 %
Syrgenstein 300 % 350 %
Holzheim 300 % 340 %
Bissingen 330 % 350 %
Wittislingen 330 % 330 %
Bachhagel 300 % 350 %
Blindheim 350 % 350 %

Alle Gemeinden im Kreis Dillingen a.d.Donau »

Zuständig für Villenbach

Finanzamt
Finanzamt Dillingen
Schloßstr. 3, 89401 Dillingen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Schwaben
Postleitzahlen
86637
Ortsteile
Beuren, Demhart, Hausen, Riedsend, Rischgau, Villenbach, Wengen

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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