Gewerbesteuer-Hebesätze im Kreis Lichtenfels

Im Kreis Lichtenfels erheben 11 Gemeinden Gewerbesteuer. Der Hebesatz liegt im Durchschnitt bei 365 %, am niedrigsten ist er in Redwitz a.d.Rodach mit 340 %, am höchsten in Michelau i.OFr. mit 380 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

Alle Gemeinden im Kreis Lichtenfels

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer BEinwohner
Altenkunstadt 350 % 340 % 5.553
Bad Staffelstein 380 % 330 % 10.640
Burgkunstadt 350 % 340 % 6.461
Ebensfeld 350 % 340 % 5.570
Hochstadt a.Main 380 % 350 % 1.610
Lichtenfels 380 % 360 % 20.210
Marktgraitz 380 % 350 % 1.169
Marktzeuln 380 % 350 % 1.613
Michelau i.OFr. 380 % 315 % 6.330
Redwitz a.d.Rodach 340 % 320 % 3.357
Weismain 350 % 340 % 4.779

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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