Gewerbesteuer-Hebesätze im Rhein-Erft-Kreis

Im Rhein-Erft-Kreis erheben 10 Gemeinden Gewerbesteuer. Der Hebesatz liegt im Durchschnitt bei 500 %, am niedrigsten ist er in Brühl mit 460 %, am höchsten in Erftstadt mit 565 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

Alle Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer BEinwohner
Bedburg 495 % 850 % 24.169
Bergheim 500 % 760 % 62.429
Brühl 460 % 800 % 44.485
Elsdorf 555 % 913 % 21.886
Erftstadt 565 % 730 % 49.903
Frechen 490 % 520 % 52.525
Hürth 480 % 480 % 60.663
Kerpen 500 % 739 % 67.040
Pulheim 475 % 555 % 55.259
Wesseling 475 % 795 % 38.000

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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