In Gründung · Gesellschaft mit beschränkter Haftung
In der Gründungsphase werden die konkreten Gründungshandlungen durchgeführt. Dies können die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages oder die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister etc. sein.
Einzahlung der Einlagen
Die Einlagen der Gesellschafter, die zusammen das Stammkapital bilden, müssen von den Gesellschaftern auf das Geschäftskonto eingezahlt werden und dem Geschäftsführer zur freien Verfügung stehen.
Gewerbeanmeldung
Das Gewerbe muss bei der Gemeinde, in der der Sitz des Unternehmens liegt, angemeldet werden.
Die Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Keine Gewerbeanmeldung ist bei freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Tätigkeiten in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft nötig.
Eintragung in das Transparenzregister
Angaben zu den
wirtschaftlich Berechtigten sind unverzüglich zur
Eintragung in das
Transparenzregister mitzuteilen,
§ 20 Abs. 1 S. 1 GWG. Diese
Eintragung kann online vorgenommen werden.
Registeranmeldung
Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt über den Notar.
Bei einer GmbH/UG ist ein Nachweis der Einzahlung der Einlagen für die Anmeldung notwendig.
Die Eintragung kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Auf die Dauer der Eintragung haben die Gesellschafter, der Inhaber, der/die Geschäftsführer oder der Notar keinen Einfluss.
Nach Gründung · Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Nachgründungsphase beginnt mit dem Vollzug der Gründung. Dies kann z.B. die Eintragung ins Handelsregister sein.
Markenanmeldung
Der Name des Unternehmens/Produktes oder das Logo können beim DPMA für verschiedene Schutzklassen als Marke angemeldet werden.
Nicht alle Marken sind auch tatsächlich eintragungsfähig. Eine Eintragung kann z.B. bei beschreibenden Marken oder Wörtern des allgemeinen Sprachgebrauchs verweigert werden. Die Eintragung einer Marke kann mehrere Monate dauern.
Abschluss eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages
Der Geschäftsführer ist bei der Gesellschaft angestellt. Dies gilt auch dann, wenn er Alleingesellschafter ist.
Vor Auszahlung des ersten Gehalts, sollte dringend ein Anstellungsvertrag geschlossen werden, da es sonst zu Problemen mit dem Finanzamt kommen kann (Stichwort: verdeckte Gewinnausschüttung).
Eintragung im Handelsregister
Die Gesellschaft wird im Handelsregister eingetragen. Der Gründungsprozess ist damit vollendet.
Bei einer GmbH endet mit der Eintragung die Vor-GmbH und sie wird eine vollwertige GmbH.
Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist damit bereits ab dem Zeitpunkt der Beurkundung ausgeschlossen.
Steuernummer / USt. Id. beantragen
Die Steuernummer wird mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragt.
Die Umsatzsteuer-ID kann über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) mitbeantragt werden.
Konservativ hinsichtlich Gewinn- und Umsatzschätzungen ausfüllen, da diese für die Vorauszahlungen herangezogen werden und einem Start-Up in der Liquidität schnell einen Engpass herbeiführen können. Bei einer umsatzsteuerlichen Jahreszahllast von unter 7.500€ kann der Rhythmus zur Abgabe der Umsatzsteuervorauszahlungen auf vierteljährlich gesetzt werden, damit im Gründungsjahr mehr Zeit für die Erstellung der Buchhaltung bleibt.
Finanz- und Lohnbuchhaltung einrichten
Lege deinen SKR und dein Buchhaltungsprogramm fest und entscheide, ob du diese Aufgabe Inhouse erledigen oder outsourcen möchtest. Dabei ist es wichtig, direkt deinen Rechnungsausgangs- und Rechnungseingangsprozess sowie die offene Posten Überwachung zu integrieren und soweit wie möglich zu automatisieren.
Zur Wahrung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form" (GoBD) ist eine sorgfältige Finanzbuchhaltung erforderlich.
Wahl des SKR, des Buchhaltungsprogramm sowie die Entscheidung, ob die Finanzbuchhaltung selbst oder durch einen Fachexperten erstellt werden soll, sind fundamentale Entscheidungen, die über den zukünftigen Erfolg der Unternehmung entscheiden können. Es ist wichtig, dass im Anschluss die Verwaltungsarbeiten reibungslos laufen, damit die Gründer sich auf das Hauptgeschäft konzentrieren können.
Kranken- und Sozialversicherung für Selbständige klären
Sobald ihr eure Selbständigkeit begonnen habt, seid ihr nicht mehr verpflichtet in der gesetzlichen Krankenkasse zu sein und könnt eure Krankenversicherung frei wählen.
Dies ist jedoch eine Pflichtversicherung und muss in Deutschland abgeschlossen werden.
Dabei habt ihr die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankversicherung und der privaten Krankenversicherung. Sowohl die Leistungen als auch die Beiträgshöhen können sich hierbei massiv unterscheiden, daher solltet ihr hierbei gut vergleichen und euch persönliche und individuelle Angebote einholen.
Bei der privaten Krankenversicherung erhaltet ihr einen Beitrag, der einkommensunabhängig ist. Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung kann euer Beitrag variieren, je nach Einkommenshöhe, dabei sind für die Bemessungsgrundlage nicht nur die Einkünfte aus der Selbständigkeit zu berücksichtigen.
Versicherungen für euer Unternehmen abschließen
Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil eures Unternehmens und sollten von Beginn an abgeschlossen werden.
Dazu gehört beispielsweise die Haftpflichtversicherung, die D&O-Versicherung (Haftung der Geschäftsführung), Cyberversicherung etc.